Wohngeld Einkommensgrenze 2026: 1 Person 1.443–1.619 € Gesamteinkommen im Monat, 1–6 Personen
Eine feste Einkommensgrenze steht nicht im Gesetz; sie folgt aus der Wohngeld-Formel. Hier ist die Tabelle nach Haushaltsgröße und Mietenstufe, nach unserer Rechnung mit § 19 WoGG, und ein Rechner für Ihre eigene Grenze bei Ihrer Miete.

Rechner Eine Schätzung nach den geltenden Regeln
Ihre Einkommensgrenze
Drei Angaben. Ihr Einkommen fragen wir nicht.
Wohngeld bis zu einem Gesamteinkommen von
1.541 € im Monat
1 Person, Mietenstufe IV; Miete mindestens an der Obergrenze (530,20 €). Bei diesem Einkommen ergibt die Formel 10 € Wohngeld, bei einem Euro mehr 9 € – unter 10 € wird nichts gezahlt.
- Schätzung Bruttolohn im Monat, wenn eine Person alles verdient
- etwa 2.304 €
- Entwurf 2027 nach dem Gesetzentwurf (kein Gesetz)
- bis 1.399 €
Ohne Freibeträge (zum Beispiel für Alleinerziehende oder bei Schwerbehinderung): Mit einem Freibetrag liegt die Grenze höher. Eine Schätzung, keine Auskunft – verbindlich entscheidet Ihre Wohngeldstelle.
Quelle: unsere Rechnung mit der Formel nach § 19 WoGG und den Werten der Anlagen 1 bis 3, abgerufen am 7. November 2026. Mindestbetrag nach § 21 WoGG. Entwurf: Drucksache 21/8284, Gesetzentwurf der Bundesregierung, noch kein Gesetz – Stand: 7. November 2026.
Eine feste Einkommensgrenze für das Wohngeld steht nicht im Gesetz. Die Grenze ergibt sich aus der Formel: Wohngeld gibt es, solange die Rechnung mindestens 10 € im Monat ergibt (§ 21 Nr. 1 WoGG). Nach unserer Rechnung mit § 19 WoGG liegt die Einkommensgrenze für eine Person je nach Mietenstufe zwischen 1.443 € und 1.619 € Gesamteinkommen im Monat, für vier Personen zwischen 3.324 € und 3.671 €. Das gilt, wenn die Miete die Obergrenze der Stufe erreicht und keine Freibeträge abgezogen werden. Ist Ihre Miete niedriger, liegt auch Ihre Grenze niedriger. Im Rechner oben sehen Sie Ihre eigene Einkommensgrenze für Ihre Haushaltsgröße, Ihre Mietenstufe und Ihre Miete.
Wichtig ist das Wort Gesamteinkommen. Gemeint ist weder der Bruttolohn noch der Nettolohn, sondern das Einkommen nach den Abzügen, die das Wohngeldgesetz vorsieht. Bei einem Arbeitnehmer, der Steuern und alle Sozialbeiträge zahlt, entspricht die Einkommensgrenze einem deutlich höheren Bruttolohn. Wie viel das ungefähr ist, zeigt die zweite Tabelle weiter unten.
Auf dieser Seite 11 Abschnitte
Gibt es eine feste Einkommensgrenze für Wohngeld?
Nein. Im Wohngeldgesetz steht keine Tabelle mit Einkommensgrenzen. Es hat eine Formel, in die Miete, Einkommen und Haushaltsgröße eingehen. Je höher das Einkommen, desto kleiner das Wohngeld. Ab einem bestimmten Einkommen ergibt die Formel weniger als 10 €, und dann gibt es nichts mehr. Dieses Einkommen ist die Einkommensgrenze.
Weil die Grenze aus der Formel folgt, hängt sie von allem ab, was in die Formel eingeht: von der Zahl der Personen im Haushalt, von der Mietenstufe des Ortes, von der Höhe der Miete und von den Freibeträgen, die für Ihren Haushalt gelten. Jede Tabelle mit Einkommensgrenzen, auch unsere, ist deshalb eine Rechnung unter bestimmten Annahmen. Wir sagen dazu, welche das sind.
Zu diesen vier Größen kommen in der Karte die Fragen, welches Einkommen zählt, ob es ein Mindesteinkommen gibt und was der Gesetzentwurf ändern würde:
Was die Einkommensgrenze nach oben oder unten verschiebt
- EinkommensgrenzeFolgt aus der Formel
- Wovon sie abhängt
- Zahl der Personen
- Mietenstufe des Ortes
- Höhe der Miete
- Freibeträge
- Welches Einkommen zähltWeder brutto noch netto
- Gesamteinkommen nach Abzügen
- Kindergeld und Kinderzuschlag nicht
- Bruttolohn: nur eine Schätzung
- Freibeträge heben sie an
- Alleinerziehende
- Schwerbehinderung
- Grundrentenzeiten
- Gezahlter Unterhalt
- Kein MindesteinkommenAber genaue Prüfung bei sehr wenig Einkommen
- Mindesteinkommen beim Kinderzuschlag
- Reicht es nicht: oft Grundsicherungsgeld
- GesetzentwurfNoch kein Gesetz
- Grenzen würden sinken
- Einkommen würde stärker zählen
- Höchstbeträge blieben gleich
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für 1 bis 6 Personen?
Die Tabelle zeigt für jede Haushaltsgröße und jede Mietenstufe die Einkommensgrenze, also das höchste monatliche Gesamteinkommen, bei dem es noch Wohngeld gibt. Gerechnet haben wir mit der Formel und den Werten des Gesetzes, die seit dem 1. Januar 2025 gelten. Die Annahmen: Die Bruttokaltmiete erreicht den Höchstbetrag plus Klimakomponente, alle Personen im Haushalt zählen mit, und es gibt keine Freibeträge.
Einkommensgrenzen für das Wohngeld 2026
Höchstes monatliches Gesamteinkommen in Euro, bei dem es noch Wohngeld gibt. Gerechnet mit einer Miete an der Obergrenze der Stufe, ohne Freibeträge.
| Personen | I | II | III | IV |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 1.443 | 1.477 | 1.509 | 1.541 |
| 2 | 1.953 | 1.997 | 2.037 | 2.080 |
| 3 | 2.453 | 2.504 | 2.552 | 2.601 |
| 4 | 3.324 | 3.391 | 3.453 | 3.516 |
| 5 | 3.823 | 3.895 | 3.962 | 4.032 |
| 6 | 4.319 | 4.395 | 4.467 | 4.540 |
| Personen | V | VI | VII |
|---|---|---|---|
| 1 | 1.568 | 1.593 | 1.619 |
| 2 | 2.114 | 2.147 | 2.181 |
| 3 | 2.640 | 2.678 | 2.717 |
| 4 | 3.570 | 3.619 | 3.671 |
| 5 | 4.089 | 4.143 | 4.200 |
| 6 | 4.598 | 4.659 | 4.717 |
Quelle: unsere Rechnung mit der Formel nach § 19 WoGG und den Werten der Anlagen 1 bis 3, abgerufen am 7. November 2026. Mindestbetrag nach § 21 WoGG.
So lesen Sie die Tabelle: Ein Haushalt mit zwei Personen in einer Gemeinde der Mietenstufe III findet seine Einkommensgrenze in der Zeile 2 und der Spalte III. Liegt das Gesamteinkommen darunter und die Miete an der Obergrenze, gibt es nach dieser Rechnung Wohngeld; an der Grenze selbst sind es 10 € oder wenig mehr. Die Mietenstufe Ihres Ortes finden Sie auf der Seite Mietenstufe nachschlagen.
Die Miete ändert die Einkommensgrenze spürbar. Für eine Person in Mietenstufe IV liegt sie an der Obergrenze der Miete bei 1.541 €, bei einer Bruttokaltmiete von 450 € dagegen bei 1.493 €. Je niedriger die Miete, desto früher endet das Wohngeld. Liegt Ihre Miete über der Obergrenze, zählt sie nur bis zu dieser Grenze; dann gilt der Wert aus der Tabelle. Für Ihre eigene Miete tragen Sie den Betrag im Rechner oben ein.
Welches Einkommen zählt – brutto oder netto?
Weder brutto noch netto: Für die Einkommensgrenze zählt das Gesamteinkommen, eine eigene Größe des Wohngeldgesetzes. Es wird in fünf Schritten ermittelt (§§ 13 bis 18 WoGG):
- Für jede Person im Haushalt werden die Einnahmen eines Jahres zusammengezählt: Lohn, Rente, Arbeitslosengeld, Unterhalt, Elterngeld über 300 € im Monat und andere.
- Davon gehen die Werbungskosten ab, mindestens die Pauschbeträge: 1.230 € im Jahr bei Lohn und Gehalt, 102 € bei der gesetzlichen Rente (§ 9a EStG).
- Vom Rest werden je 10 Prozent abgezogen, wenn die Person Steuern vom Einkommen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, zusammen höchstens 30 Prozent (§ 16 WoGG). Das Ergebnis ist das Jahreseinkommen dieser Person.
- Die Jahreseinkommen aller Personen werden addiert, und es gehen Freibeträge und gezahlter Unterhalt ab (§ 13 WoGG). Das ist das Gesamteinkommen.
- Ein Zwölftel davon ist das monatliche Gesamteinkommen. Diese Zahl ist Y in der Formel und die Zahl in unserer Tabelle.
Ein Beispiel des Bundesbauministeriums zeigt das: Eine alleinstehende Rentnerin hat 1.300 € Rente brutto im Monat. Im Jahr sind das 15.600 €, nach dem Pauschbetrag von 102 € bleiben 15.498 €. Davon gehen 10 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung ab, Steuern zahlt sie nicht. Es bleiben 13.948,20 € im Jahr, also 1.162,35 € im Monat (BMWSB, Rechenbeispiel 1, Stand 1. Januar 2025, abgerufen am 7. November 2026). Diesen Wert vergleichen Sie mit der Einkommensgrenze in der Tabelle, nicht die 1.300 € auf dem Rentenbescheid.
Nicht zum Einkommen zählen Kindergeld und Kinderzuschlag. Das Bundesbauministerium sagt dazu: „Das Kindergeld und der Kinderzuschlag bleiben bei der Einkommensermittlung außer Betracht“ (Fragen und Antworten zum Wohngeld, abgerufen am 7. November 2026). Umgekehrt zählt das Wohngeld mit, wenn die Familienkasse den Kinderzuschlag prüft. Das Raster zeigt, was bei welcher Prüfung mitzählt:
Was zählt beim Wohngeld und beim Kinderzuschlag?
Bei der Prüfung von WohngeldWohngeldstelle
- Kindergeld
- zählt nicht
- Kinderzuschlag
- zählt nicht
Bei der Prüfung von KinderzuschlagFamilienkasse
- Kindergeld
- zählt mitsoweit das Kind es braucht
- Wohngeld
- zählt mit
Quelle: WoGG § 14 und Verwaltungsvorschrift 14.31; BKGG § 6a Abs. 1 Nr. 3; SGB II § 11, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 7. November 2026.
Wie viel Bruttolohn ist die Einkommensgrenze ungefähr?
Wer angestellt arbeitet, denkt in Bruttolohn. Deshalb haben wir die Einkommensgrenzen zurückgerechnet: Wie hoch dürfte der Bruttolohn im Monat höchstens sein, wenn eine einzige Person das ganze Einkommen des Haushalts verdient, Lohnsteuer zahlt und in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert ist? Gerechnet ist mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, ohne Freibeträge und ohne andere Einkommen. Das ist eine Schätzung für genau diesen Fall, keine Grenze aus dem Gesetz.
Ungefährer Bruttolohn an der Grenze
Schätzung
Bruttolohn in Euro im Monat (Schätzung): eine Person verdient das ganze Einkommen des Haushalts, zahlt Lohnsteuer, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung; Arbeitnehmer-Pauschbetrag, keine Freibeträge, keine anderen Einkommen.
| Personen | I | II | III | IV |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 2.164 | 2.213 | 2.258 | 2.304 |
| 2 | 2.892 | 2.955 | 3.013 | 3.074 |
| 3 | 3.607 | 3.680 | 3.748 | 3.818 |
| 4 | 4.851 | 4.947 | 5.035 | 5.125 |
| 5 | 5.564 | 5.666 | 5.763 | 5.863 |
| 6 | 6.273 | 6.382 | 6.484 | 6.588 |
| Personen | V | VI | VII |
|---|---|---|---|
| 1 | 2.342 | 2.378 | 2.415 |
| 2 | 3.122 | 3.169 | 3.218 |
| 3 | 3.874 | 3.929 | 3.984 |
| 4 | 5.202 | 5.273 | 5.347 |
| 5 | 5.944 | 6.022 | 6.103 |
| 6 | 6.672 | 6.758 | 6.842 |
Quelle: unsere Rechnung mit der Formel nach § 19 WoGG und den Werten der Anlagen 1 bis 3, abgerufen am 7. November 2026. Mindestbetrag nach § 21 WoGG. Lohnsteuer, Kranken- und Pflege- sowie Rentenversicherung: je 10 % Abzug nach § 16 WoGG; Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a EStG.
Für viele Haushalte passt diese Annahme nicht genau. Wer keine Lohnsteuer zahlt, etwa weil der Lohn niedrig ist, bekommt nur 20 statt 30 Prozent abgezogen; dann liegt die Einkommensgrenze beim Bruttolohn niedriger als in der Tabelle. Bei einer Rente zieht die Rechnung oft nur 10 Prozent für die Kranken- und Pflegeversicherung ab, und der Pauschbetrag ist kleiner. Verdienen zwei Personen im Haushalt, zählen die Abzüge für jede Person einzeln. Genau rechnet das der Wohngeld-Rechner mit allen Einkommen Ihres Haushalts. Für Rentnerinnen und Rentner gibt es außerdem einen Ratgeber: Wohngeld für Rentner.
Warum hört das Wohngeld an der Grenze plötzlich auf?
Weil das Gesetz kleine Beträge nicht auszahlt. Mit jedem Euro mehr Einkommen sinkt das Wohngeld ein wenig, aber es läuft nicht sanft auf null aus. Fällt es unter 10 €, wird gar nichts gezahlt. Die Zeichnung zeigt das für eine Person in Mietenstufe IV mit einer Miete an der Obergrenze.
Wie das Wohngeld mit dem Einkommen sinkt – und wo es aufhört
Beispiel 1 Person, Mietenstufe IV, Miete an der Obergrenze (530,20 €), ohne Freibeträge.
Waagerecht: monatliches Gesamteinkommen in Euro. Senkrecht: Wohngeld in Euro im Monat.
- Heute: zuletzt 10 € bei 1.541 € Gesamteinkommen, darüber nichts (Mindestbetrag 10 €).
- Entwurf 2027 zuletzt 15 € bei 1.399 €, darüber nichts (Mindestbetrag 15 €).
Quelle: unsere Rechnung mit der Formel nach § 19 WoGG und den Werten der Anlagen 1 bis 3, abgerufen am 7. November 2026. Mindestbetrag nach § 21 WoGG. Entwurf: Drucksache 21/8284, noch kein Gesetz – Stand: 7. November 2026.
Am Anfang verläuft die Linie flach. Das liegt an einer zweiten Regel: Liegt das Einkommen unter einem Mindestwert, rechnet das Gesetz mit dem Mindestwert (Anlage 3 Nr. 1 WoGG). Für eine Person sind das 396 € im Monat. Bis zu diesem Einkommen ändert sich das Wohngeld deshalb nicht. Danach fällt es Euro für Euro, bis es die Grenze erreicht.
Die gestrichelte Linie zeigt dieselbe Rechnung nach dem Gesetzentwurf für 2027. Weil der Entwurf das Einkommen in der Formel stärker zählen lässt, den Betrag für die Heizkosten verkleinert und erst ab 15 € zahlt, läge die Linie tiefer und würde früher aufhören.
Gibt es ein Mindesteinkommen für Wohngeld?
Im Wohngeldgesetz steht kein Mindesteinkommen, das Sie erreichen müssen. Weder die Regeln zum Einkommen (§§ 13 bis 18) noch die Gründe, aus denen es kein Wohngeld gibt (§§ 7, 20 und 21), nennen eine solche Zahl; so haben wir das Gesetz am 7. November 2026 gelesen. Der Mindestwert von 396 € für eine Person aus Anlage 3 ist keine Voraussetzung. Er bestimmt nur, mit welchem Einkommen die Formel rechnet, wenn das tatsächliche Einkommen kleiner ist.
In der Praxis prüft die Wohngeldstelle aber, ob ein sehr kleines Einkommen zum Leben reicht. Die Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz sagt dazu in Nr. 15.01: Liegt das Einkommen unter dem Bedarf nach dem SGB XII (dem Bedarf der Sozialhilfe), prüft die Wohngeldstelle Ihre Angaben besonders sorgfältig. Glaubhaft können sie sein, wenn Ihr Einkommen zusammen mit dem Wohngeld 80 % dieses Bedarfs erreicht. Geprüft wird auch, ob Sie von Erspartem leben. Sind die Angaben nicht glaubhaft, kann die Wohngeldstelle den Antrag ablehnen; das steht in Nr. 7.11 Abs. 2 derselben Vorschrift. Eine feste Grenze im Gesetz ist das nicht, aber eine Hürde für Anträge mit sehr wenig Einkommen.
„Die Angaben können glaubhaft sein, wenn die hiernach zur Verfügung stehenden Einnahmen zuzüglich eines zu leistenden Wohngeldes 80 Prozent des Bedarfs nach dem SGB XII erreichen.“
Quelle: Wohngeld-Verwaltungsvorschrift (WoGVwV), Nr. 15.01 Abs. 1, verwaltungsvorschriften-im-internet.de, abgerufen am 8. November 2026.
Ein festes Mindesteinkommen gibt es beim Kinderzuschlag: Eltern brauchen dort ein Einkommen von mindestens 900 € brutto im Monat, Alleinerziehende von mindestens 600 € (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 BKGG, abgerufen am 7. November 2026). Wer nach dem „Mindesteinkommen beim Wohngeld“ sucht, meint oft diese Regel. Den Kinderzuschlag schätzt der Kinderzuschlag-Rechner.
Reicht das Einkommen auch mit Wohngeld nicht zum Leben, ist oft Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) die richtige Leistung. Wer sie bekommt, bekommt in der Regel kein Wohngeld, weil die Wohnkosten dort schon enthalten sind (§ 7 WoGG). Was Ihnen dort zustünde, schätzt der Bürgergeld-Rechner.
Welche Freibeträge heben die Grenze an?
Freibeträge werden vom Einkommen abgezogen, bevor es in die Formel geht. Für jeden Euro Freibetrag darf das Einkommen also um einen Euro höher sein. Die Tabelle rechnet ohne Freibeträge; mit einem Freibetrag liegt Ihre Einkommensgrenze höher. Das Gesetz kennt diese jährlichen Freibeträge (§ 17 WoGG):
- 1.800 € für jede schwerbehinderte Person mit einem Grad der Behinderung von 100, oder von mindestens 50, wenn sie pflegebedürftig ist und zu Hause, teilstationär oder in Kurzzeitpflege gepflegt wird;
- 1.320 € für Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren zusammenleben, für das sie Kindergeld bekommen;
- bis zu 1.200 € für das eigene Erwerbseinkommen eines Kindes unter 25 Jahren;
- 750 € für Verfolgte des Nationalsozialismus.
Dazu kommt für Menschen mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten ein Freibetrag auf die gesetzliche Rente (§ 17a WoGG). Und wer gesetzlich verpflichtet Unterhalt an jemanden außerhalb des Haushalts zahlt, kann ihn bis zu bestimmten Beträgen abziehen (§ 18 WoGG). Ein Beispiel: Für Alleinerziehende macht der Freibetrag von 1.320 € im Jahr 110 € im Monat aus. Um diesen Betrag darf ihr Gesamteinkommen vor dem Freibetrag höher sein als die Einkommensgrenze in der Tabelle.
Was ändert der Gesetzentwurf für 2027 an der Grenze?
Die Einkommensgrenzen würden sinken. Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/8284), noch kein Gesetz – Stand: 7. November 2026. Der Entwurf würde den Wert c in der Formel für alle Haushaltsgrößen um 58 Prozent erhöhen, sodass Einkommen stärker zählt. Er würde den dauerhaften Teil des Heizkostenbetrags halbieren und Wohngeld erst ab 15 € zahlen statt ab 10 €. Die Höchstbeträge blieben gleich, aber viele Gemeinden bekämen eine neue Mietenstufe.
Die Höchstbeträge selbst ließe der Entwurf, wie sie sind. Bekäme ein Ort eine neue Mietenstufe, stünde er aber auf einer anderen Stufe der Treppe:
Höchstbeträge im Gesetzentwurf: dieselben Stufen wie heute
Entwurf – kein Gesetz Gestrichelt: die Höchstbeträge nach dem Gesetzentwurf Drucksache 21/8284. Er ändert sie nicht: Die Striche liegen genau auf den Stufen.
Alle Haushaltsgrößen im selben Maßstab: Mit mehr Personen wird die Treppe höher, mit weniger niedriger. Tippen Sie auf eine Stufe: Darunter steht dann ihr Betrag. Zum Drehen ziehen Sie die Treppe zur Seite. Mit der Tastatur: ← → dreht, ↑ ↓ wählt eine Stufe.
Jede Stufe ist so hoch wie ihr Höchstbetrag (Anlage 1) für 1 Person, in Euro im Monat. Miete darüber zählt beim Wohngeld nicht mit. Die Grenze steigt noch um die Klimakomponente: 19,20 € im Monat (§ 12 Abs. 7).
| Mietenstufe | heute | Entwurf 2027 (kein Gesetz) |
|---|---|---|
| Mietenstufe I | 361 € | 361 € |
| Mietenstufe II | 408 € | 408 € |
| Mietenstufe III | 456 € | 456 € |
| Mietenstufe IV | 511 € | 511 € |
| Mietenstufe V | 562 € | 562 € |
| Mietenstufe VI | 615 € | 615 € |
| Mietenstufe VII | 677 € | 677 € |
Quelle: WoGG § 12 Abs. 1 und 7, Anlage 1, gültig ab 1. Januar 2025, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 7. November 2026. Entwurf 2027: Bundestag-Drucksache 21/8284, dserver.bundestag.de, abgerufen am 7. November 2026.
Nach unserer Rechnung läge die Einkommensgrenze für eine Person in Mietenstufe IV mit Miete an der Obergrenze dann bei 1.399 € statt bei 1.541 €. Den Wert nach dem Entwurf zeigt der Rechner oben bei jeder Eingabe mit, deutlich als Entwurf gekennzeichnet. Ob es so kommt, entscheiden Bundestag und Bundesrat; bis dahin gelten die Grenzen von heute. Mehr im Ratgeber Wohngeld 2027.
Wann bekommt man Wohngeld?
Wohngeld bekommen Sie, wenn diese Bedingungen zusammen erfüllt sind:
- Sie wohnen zur Miete oder im eigenen Heim und tragen die Kosten dafür selbst.
- Sie stellen einen Antrag bei Ihrer Wohngeldstelle. Gezahlt wird ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird (§ 25 Abs. 2 WoGG).
- Nicht alle im Haushalt sind vom Wohngeld ausgeschlossen, etwa weil sie Grundsicherungsgeld bekommen, oder es gilt unter weiteren Bedingungen die Ausnahme, dass Wohngeld die Hilfebedürftigkeit vermeiden oder beenden kann (§ 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG). Wer ausgeschlossen ist, zählt nicht mit, und die Miete wird nur anteilig gerechnet (§ 11 Abs. 3 WoGG).
- Nicht alle im Haushalt haben dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (§ 20 Abs. 2 WoGG).
- Die Formel ergibt mindestens 10 €, das Einkommen liegt also unter Ihrer Einkommensgrenze.
- Es gibt kein erhebliches Vermögen. Als Richtschnur für die Behörden gelten nach der Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz (Nr. 21.37) 60.000 € für die erste Person und 30.000 € für jede weitere; die Wohngeldstelle prüft den Einzelfall.
Wer keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, braucht außerdem ein Aufenthaltsrecht und muss tatsächlich in Deutschland leben (§ 3 Abs. 5 WoGG). Ob ein Anspruch besteht und wie hoch er ist, entscheidet die Wohngeldstelle, und Wohngeld gibt es nur auf Antrag.
Wie prüfe ich meinen eigenen Anspruch?
Die Tabelle zeigt nur, ob Sie grob in der Nähe der Einkommensgrenze liegen. Ihren eigenen Anspruch schätzen Sie mit dem Wohngeld-Rechner: Dort tragen Sie für jede Person das Einkommen ein, sagen, ob Steuern und Beiträge gezahlt werden, und der Rechner zieht auch Freibeträge ab. Er zeigt den Rechenweg Zeile für Zeile, sodass Sie sehen, welche Zahl wie zählt. Liegt das Ergebnis knapp an der Grenze, kann nur die Wohngeldstelle verbindlich sagen, ob es reicht, und das sagt sie nur auf einen Antrag hin. Wie das geht, steht im Ratgeber Wohngeld beantragen.
Quellen
- Wohngeldgesetz (WoGG), §§ 13 bis 21 und Anlagen 1 bis 3: gesetze-im-internet.de/wogg, abgerufen am 7. November 2026.
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Beispiele für die Berechnung des Wohngelds, Stand 1. Januar 2025, abgerufen am 7. November 2026.
- Deutscher Bundestag: Drucksache 21/8284, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026, noch kein Gesetz, abgerufen am 7. November 2026.