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Unabhängiges Angebot – keine Behörde. Anträge stellen Sie bei Ihrer Wohngeldstelle, Familienkasse oder Ihrem Jobcenter.

Kontakt: So erreichen Sie die Redaktion von Wohngeld-Rechner.info – und wer Ihnen beim Antrag hilft

Schreiben Sie uns, wenn eine Zahl nicht stimmt oder ein Rechner nicht funktioniert. Zu Ihrem eigenen Fall können wir Sie nicht beraten, und Anträge nehmen wir nicht an. Hier steht, wohin Sie sich dafür wenden.

Von der Redaktion Wohngeld-Rechner.infoVeröffentlicht am

Sie erreichen die Redaktion per E-Mail:

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Wobei wir helfen können

  • Eine Zahl, ein Rechenschritt oder ein Text auf unserer Website stimmt nicht.
  • Eine Regel oder ein Betrag hat sich geändert, und unsere Seite ist noch nicht auf dem neuen Stand.
  • Ein Rechner funktioniert nicht oder rechnet anders, als Sie es erwarten.
  • Sie möchten wissen, wie ein Rechner zu seinem Ergebnis kommt.

Nennen Sie uns bitte die Seite und die Zahl, um die es geht, und, wenn Sie sie haben, die Quelle: das Gesetz oder die Behördenseite, auf der etwas anderes steht. Wir prüfen jeden Hinweis an der Quelle und berichtigen die Seite, wenn wir uns geirrt haben. Wie wir rechnen, steht auf der Seite So rechnen wir.

Wobei wir nicht helfen können

Wir können Sie nicht zu Ihrem eigenen Fall beraten. Wir sehen nicht, was eine Behörde über Sie weiß, und wir können einen Bescheid nicht für Sie prüfen. Anträge nehmen wir nicht an und leiten keine weiter.

Bitte schicken Sie uns keine Bescheide, Kontodaten, Steuer-Identifikationsnummer, Sozialversicherungsnummer, Ausweise oder andere Unterlagen. Wir brauchen sie nicht und können damit nichts für Sie tun.

Wohin Sie sich mit Ihrem Antrag wenden

  • Wohngeld: bei der Wohngeldstelle (Wohngeldbehörde) Ihrer Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort bekommen Sie die Antragsformulare; bei einigen Behörden geht der Antrag auch online. Der Antrag kostet nichts.
  • Kinderzuschlag: bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Den Antrag können Sie online stellen.
  • Grundsicherungsgeld (bis 30. Juni 2026: Bürgergeld): bei Ihrem Jobcenter. Das zuständige Jobcenter finden Sie über die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: beim Sozialamt Ihres Wohnorts. Über diese Grundsicherung entscheiden die Sozialämter.
  • Rente und Mütterrente: bei der Deutschen Rentenversicherung.
  • Aktivrente: Sie wird schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, also von Ihrem Arbeitgeber. Fragen zu Ihrer Steuer beantwortet Ihr Finanzamt.

Quelle: Fragen und Antworten zum Wohngeld-Plus und Wohngeld-Plus – Rechner (ab 1. Januar 2025), Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen; Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer und Grundsicherungsgeld online beantragen, Bundesagentur für Arbeit; Grundsicherung und FAQs zur Mütterrente III, Deutsche Rentenversicherung; Bundestags-Drucksache 21/2673 (Begründung zum Aktivrentengesetz); alle abgerufen am 7. November 2026.

Korrekturen sind willkommen

Jeder Hinweis auf einen Fehler hilft allen, die unsere Rechner nutzen. Unter jeder Überschrift steht, wann die Seite veröffentlicht und wann sie zuletzt geändert wurde. Was mit Ihrer E-Mail geschieht, steht auf der Seite Datenschutz.