Mietenstufe Wohngeld: Berlin IV, Hamburg VI, München VII – jede Gemeinde, heute und im Entwurf 2027
Die Mietenstufe I bis VII bestimmt, bis zu welcher Miete das Wohngeld rechnet. Geben Sie Ihren Ort ein: Sie sehen seine Stufe, woher sie kommt, die Höchstbeträge, die Einkommensgrenzen und die Stufe nach dem Gesetzentwurf für 2027.

Rechner Eine Schätzung nach den geltenden Regeln
Mietenstufe nachschlagen
10.749 Gemeinden, Gebietsstand 30.09.2026
Köln kreisfreie Stadt · Nordrhein-Westfalen
Mietenstufe VI
Köln steht selbst in der Liste der Wohngeldverordnung, als „Köln, Stadt“ (Nordrhein-Westfalen).
| Personen | Höchstbetrag | mit Klimakomponente | Einkommensgrenze |
|---|---|---|---|
| 1 | 615 | 634,20 | 1.593 |
| 2 | 745 | 769,80 | 2.147 |
| 3 | 887 | 916,60 | 2.678 |
| 4 | 1.035 | 1.069,40 | 3.619 |
| 5 | 1.183 | 1.222,20 | 4.143 |
Jede weitere Person: + 149 € Höchstbetrag und + 4,80 € Klimakomponente. Liegt die Bruttokaltmiete darüber, zählt nur dieser Betrag. Einkommensgrenze: höchstes monatliches Gesamteinkommen mit Wohngeld, wenn die Miete die Obergrenze erreicht, ohne Freibeträge – wie wir sie rechnen.
Entwurf 2027 Nach dem Gesetzentwurf: Mietenstufe VI, wie heute. Einkommensgrenze für 1 Person dann: 1.460 €. Noch kein Gesetz.
Quelle: Mietenstufen: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Abs. 3; Inseln: § 12 Abs. 4a WoGG; Höchstbeträge: WoGG Anlage 1 und § 12 Abs. 7; Einkommensgrenzen: unsere Rechnung mit § 19 WoGG; Entwurf: Bundestag-Drucksache 21/8284, Gesetzentwurf der Bundesregierung, noch kein Gesetz – Stand: 7. November 2026; abgerufen am 7. November 2026. Ortsliste: © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, Gemeindeverzeichnis, Gebietsstand 30.09.2026.
Die Mietenstufe ist eine Einstufung von I bis VII, die für jede Gemeinde in Deutschland festgelegt ist. Sie bestimmt, bis zu welcher Miete das Wohngeld rechnet: In Stufe I zählt die Bruttokaltmiete nur bis zu einem niedrigen Höchstbetrag, in Stufe VII bis zu einem deutlich höheren. Im Suchfeld oben finden Sie die Stufe Ihres Ortes. Dazu steht, nach welcher Regel sie gilt, wie viel Miete für Ihren Haushalt zählt, bis zu welchem Einkommen es in dieser Stufe Wohngeld gibt und welche Stufe der Gesetzentwurf für 2027 vorsieht.
Die Mietenstufen stehen in der Anlage zur Wohngeldverordnung, Überschrift „Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023“. Seitdem ist die Liste unverändert. Sie hat 1.881 Einträge: 1.601 Gemeinden mit eigenem Namen, 279 Kreise und eine gemeinsame Zeile für Inseln ohne Festlandanschluss (Anlage zur WoGV; die Zahlen bestätigt die Tabelle auf Seite 69 der Drucksache 21/8284, beide abgerufen am 7. November 2026). Damit Sie auch ein kleines Dorf finden, haben wir die Liste mit dem Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts verbunden, Gebietsstand 30. September 2026.
Woher die Mietenstufe kommt und was sie bewirkt
Mit dem Minus hinter einem Ast klappen Sie seine Punkte ein, mit dem Plus wieder auf.
- MietenstufeEine Einstufung für jede Gemeinde
- Was sie bewirkt
- Höchstbetrag für die Miete
- Etwas höhere Einkommensgrenze
- Nicht von selbst mehr Wohngeld
- Woher sie kommtFür jede Gemeinde genau ein Weg
- Eigener Name in der Liste
- Stufe des Kreises
- Gemeinsame Stufe der Inseln
- Ändert sich nur mit neuer Liste
- Wo sie zählt
- Beim Wohngeld
- Auch für Eigentümer und im Heim
- Nicht beim Bürgergeld
- Indirekt beim Kinderzuschlag
- Den eigenen Ort finden
- Besser der Name als die Postleitzahl
- Ortsteil hat die Stufe der Gemeinde
- Gleiche Namen: auf den Kreis achten
- GesetzentwurfNeue Liste, noch kein Gesetz
- Stufe könnte steigen oder sinken
- Mehr Einträge in den oberen Stufen
Auf dieser Seite 14 Abschnitte
Was ist die Mietenstufe beim Wohngeld?
Die Mietenstufe sagt, wie teuer das Wohnen in einer Gemeinde im Vergleich zu ganz Deutschland ist. Das Gesetz nennt das Mietenniveau: um wie viel Prozent die Mieten in der Gemeinde vom Durchschnitt abweichen. Liegen sie mehr als 15 Prozent darunter, ist es Stufe I. Bei 35 Prozent und mehr darüber ist es Stufe VII, und dazwischen liegt alle 10 Prozentpunkte eine Stufe (§ 12 Abs. 5 WoGG, abgerufen am 7. November 2026). Die Mietenstufe ist also kein Urteil über die einzelne Wohnung, sondern eine Einstufung des ganzen Ortes.
Beim Wohngeld wirkt die Mietenstufe an einer einzigen Stelle: Sie bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem die Miete zählt. Für eine Person liegt er in Stufe I bei 361 € und in Stufe VII bei 677 € im Monat (Anlage 1 WoGG, gültig seit 1. Januar 2025). Dazu kommt bei jeder Stufe die gleiche Klimakomponente. Eine höhere Mietenstufe bringt deshalb nicht von selbst mehr Wohngeld. Sie hilft nur, wenn Ihre Miete über dem Höchstbetrag einer niedrigeren Stufe liegt. Wer für eine kleine Wohnung wenig zahlt, bekommt in Stufe II und in Stufe VI dasselbe Wohngeld, solange die Miete unter beiden Grenzen bleibt.
Je größer der Haushalt, desto weiter liegen die Höchstbeträge von Stufe I und Stufe VII auseinander. Über der Treppe wählen Sie bis zu fünf Personen und sehen den Abstand selbst:
Je höher die Stufe, desto mehr Miete zählt
Alle Haushaltsgrößen im selben Maßstab: Mit mehr Personen wird die Treppe höher, mit weniger niedriger. Tippen Sie auf eine Stufe: Darunter steht dann ihr Betrag. Zum Drehen ziehen Sie die Treppe zur Seite. Mit der Tastatur: ← → dreht, ↑ ↓ wählt eine Stufe.
Jede Stufe ist so hoch wie ihr Höchstbetrag (Anlage 1) für 1 Person, in Euro im Monat. Miete darüber zählt beim Wohngeld nicht mit. Die Grenze steigt noch um die Klimakomponente: 19,20 € im Monat (§ 12 Abs. 7).
| Mietenstufe | heute |
|---|---|
| Mietenstufe I | 361 € |
| Mietenstufe II | 408 € |
| Mietenstufe III | 456 € |
| Mietenstufe IV | 511 € |
| Mietenstufe V | 562 € |
| Mietenstufe VI | 615 € |
| Mietenstufe VII | 677 € |
Quelle: WoGG § 12 Abs. 1 und 7, Anlage 1, gültig ab 1. Januar 2025, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 7. November 2026.
Weil mit dem Höchstbetrag auch die Miete steigt, die höchstens zählt, liegt in einer höheren Stufe auch die Einkommensgrenze etwas höher. Das Ergebnis im Suchfeld zeigt diese Grenze für Haushalte mit einer bis fünf Personen, gerechnet mit einer Miete an der Obergrenze. Wie wir sie berechnen und wie sie mit Ihrer eigenen Miete aussieht, steht auf der Seite Einkommensgrenzen beim Wohngeld.
Woher kommt die Stufe meines Ortes?
Für jede Gemeinde gibt es genau einen von drei Wegen zur Mietenstufe, und das Ergebnis im Suchfeld sagt Ihnen, welcher es ist.
Erstens steht die Gemeinde selbst in der Liste. Das gilt für die Gemeinden, die am 30. September 2020 mehr als 10.000 Einwohner hatten, gemessen am Gebietsstand vom 31. März 2021. Die Liste schreibt sie so, wie sie damals hießen, mit Zusätzen wie „Stadt“ oder „Landeshauptstadt“. Wir zeigen beim Ergebnis diesen Namen aus der Verordnung mit an, damit Sie ihn dort wiederfinden.
Zweitens gilt die Mietenstufe des Kreises. Alle kleineren Gemeinden stehen nicht einzeln in der Liste, für sie gilt die Zeile ihres Kreises. Die Anlage sagt das in einem Satz:
„Soweit die zu einem Kreis gehörenden Gemeinden in den Tabellen nicht gesondert aufgeführt sind, gilt die Mietenstufe des Kreises für diese Gemeinden.“
Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Abs. 3, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 7. November 2026.
Welche Gemeinde zu welchem Kreis gehört, steht nicht in der Verordnung. Das entnehmen wir dem Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts. Eine Gemeinde, die erst nach dem Stichtag über 10.000 Einwohner gewachsen ist, steht ebenfalls nicht einzeln in der Liste; auch für sie gilt die Stufe ihres Kreises.
Drittens gibt es die Inseln. Für 28 Gemeinden auf Inseln ohne Festlandanschluss gilt eine gemeinsame Stufe, ganz gleich, zu welchem Kreis sie gehören. Das Wohngeldgesetz zählt sie mit Namen auf, von Borkum und Norderney über die Gemeinden auf Föhr und Amrum bis zu Helgoland, Pellworm und Hiddensee (§ 12 Abs. 4a WoGG). Auch die Halligen Gröde, Hooge und Langeneß gehören dazu. Sylt, Fehmarn und Rügen stehen nicht in dieser Aufzählung; für ihre Gemeinden gilt der übliche Weg über die Liste oder den Kreis.
Berlin und Hamburg sind jeweils eine einzige Gemeinde mit einer Stufe für die ganze Stadt. Das Land Bremen besteht aus zwei Gemeinden, Bremen und Bremerhaven. Für diese drei Länder gibt es keine Kreise in der Liste.
Warum hat mein Nachbarort eine andere Stufe?
Weil eine Stadt und die Dörfer um sie herum oft auf verschiedenen Wegen zu ihrer Mietenstufe kommen. Die Stadt steht mit eigenem Namen in der Liste und hat die Stufe, die ihrem eigenen Mietenniveau entspricht. Die Zeile des Kreises gilt dagegen nur für die Gemeinden, die nicht einzeln aufgeführt sind; die Begründung des Gesetzentwurfs spricht von „Gemeinden unter 10 000 Einwohnern und gemeindefreien Gebieten“ (Drucksache 21/8284, Seite 69). Die Stufe des Kreises beschreibt also die kleineren Orte, nicht die Kreisstadt. So kann eine Stadt eine Stufe höher liegen als das Dorf nebenan, obwohl beide im selben Kreis liegen. Umgekehrt kann eine Gemeinde knapp unter der Einwohnerschwelle die Stufe ihres Kreises haben, während eine etwas größere Nachbargemeinde einzeln eingestuft ist.
Wann ändert sich die Stufe eines Ortes?
Nur, wenn der Gesetzgeber die Liste neu festlegt. Alle zwei Jahre werden zwar einige Werte des Wohngeldes an die Entwicklung der Mieten und Preise angepasst, zuletzt am 1. Januar 2025. Diese Fortschreibung betrifft aber die Höchstbeträge und die Werte der Formel, nicht die Zuordnung der Gemeinden zu den Stufen (§ 43 Abs. 1 WoGG). Deshalb hat sich zum 1. Januar 2025 der Höchstbetrag jeder Stufe geändert, die Mietenstufe Ihres Ortes aber nicht. Die Liste von 2023 gilt weiter, bis eine neue beschlossen ist. Eine solche neue Liste enthält der Gesetzentwurf für 2027, um den es weiter unten geht.
Welche Mietenstufe haben Berlin, Hamburg, München und die anderen großen Städte?
Viele suchen nach dem Wohngeld in ihrer Stadt, etwa in Berlin, Hamburg, Köln, München, Essen, Düsseldorf, Bremen, Münster oder Freiburg. Die Tabelle zeigt die Mietenstufe dieser Städte, heute und nach dem Gesetzentwurf. Sie stammt aus derselben Liste wie das Suchfeld oben.
Die Mietenstufen großer Städte
Aus derselben Ortsliste wie das Suchfeld oben. Was in jeder Stufe an Miete zählt, zeigt das Suchfeld für jeden Ort.
| Stadt | Stufe heute | Entwurf 2027 kein Gesetz |
|---|---|---|
| BerlinBerlin | IV | IVwie heute |
| HamburgHamburg | VI | Veine Stufe niedriger |
| MünchenBayern | VII | VIIwie heute |
| KölnNordrhein-Westfalen | VI | VIwie heute |
| Frankfurt am MainHessen | VI | VIwie heute |
| StuttgartBaden-Württemberg | VI | VIwie heute |
| DüsseldorfNordrhein-Westfalen | VI | VIwie heute |
| LeipzigSachsen | II | IIwie heute |
| DortmundNordrhein-Westfalen | III | IIIwie heute |
| EssenNordrhein-Westfalen | III | IVeine Stufe höher |
| BremenBremen | IV | IVwie heute |
| DresdenSachsen | III | IIIwie heute |
| HannoverNiedersachsen | V | Vwie heute |
| NürnbergBayern | V | Vwie heute |
| MünsterNordrhein-Westfalen | IV | Veine Stufe höher |
| Freiburg im BreisgauBaden-Württemberg | VI | VIwie heute |
Quelle: Mietenstufen: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Abs. 3; Inseln: § 12 Abs. 4a WoGG; Entwurf: Bundestag-Drucksache 21/8284, Gesetzentwurf der Bundesregierung, noch kein Gesetz – Stand: 7. November 2026; abgerufen am 7. November 2026. Ortsliste: © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, Gemeindeverzeichnis, Gebietsstand 30.09.2026.
Außer der Mietenstufe ist am Wohngeld nichts örtlich geregelt. Formel, Höchstbeträge und Einkommensregeln stehen im Bundesgesetz und gelten in Köln genauso wie in Kassel. Zwei Haushalte mit gleicher Miete, gleichem Einkommen und gleicher Größe bekommen in zwei Städten mit derselben Stufe dasselbe Wohngeld. Ein „Wohngeld München“ mit eigenen Beträgen gibt es nicht.
Örtlich ist dagegen der Weg zum Antrag. Zuständig ist die Wohngeldbehörde der Gemeinde, der Stadt oder des Kreises, und die Länder bieten unterschiedliche Online-Wege an. In Berlin geht der Antrag über das Service-Portal Berlin. Hamburg empfiehlt seine Wohngeld-App oder ein Online-Formular, Nordrhein-Westfalen hat einen Online-Dienst für alle Gemeinden des Landes, und in Bayern zeigt das BayernPortal nach Eingabe der Postleitzahl das richtige Verfahren. Für alle Länder führt das Portal verwaltung.bund.de mit dem Stichwort „Wohngeld“ zur zuständigen Stelle. Wie der Antrag abläuft, steht im Ratgeber Wohngeld beantragen.
Welche Stufen haben die Orte in NRW und den anderen Ländern?
Die Länder unterscheiden sich stark. In Nordrhein-Westfalen haben viele Gemeinden mehr als 10.000 Einwohner, deshalb steht dort der größte Teil der Gemeinden mit eigenem Namen in der Liste. In Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein oder Bayern gibt es dagegen viele kleine Gemeinden, und für die meisten von ihnen gilt die Stufe ihres Kreises. Die Übersicht zählt für jedes Land, wie viele Gemeinden welche Mietenstufe haben, und nennt die größten Orte. Nordrhein-Westfalen ist schon aufgeklappt.
Mietenstufen nach Bundesländern
Wie viele Gemeinden in jedem Land welche Stufe haben – unsere Auszählung der Ortsliste. Antippen öffnet ein Land.
Baden-Württemberg 1.101 Gemeinden
259 einzeln gelistet, 842 über ihren Kreis.
| Stufe | heute | Balken | Entwurf 2027 |
|---|---|---|---|
| I | 157 | 40 | |
| II | 458 | 378 | |
| III | 218 | 308 | |
| IV | 194 | 214 | |
| V | 59 | 127 | |
| VI | 14 | 30 | |
| VII | 1 | 4 |
Die größten Orte, heute (→ Entwurf 2027, wo anders):
- Stuttgart VI
- Mannheim V
- Karlsruhe IV
- Freiburg im Breisgau VI
- Heidelberg V
- Pforzheim IV
- Heilbronn IV → V
- Ulm IV
Bayern 2.056 Gemeinden
233 einzeln gelistet, 1.823 über ihren Kreis.
| Stufe | heute | Balken | Entwurf 2027 |
|---|---|---|---|
| I | 1.173 | 848 | |
| II | 366 | 470 | |
| III | 218 | 375 | |
| IV | 169 | 117 | |
| V | 40 | 155 | |
| VI | 46 | 26 | |
| VII | 44 | 65 |
Die größten Orte, heute (→ Entwurf 2027, wo anders):
- München VII
- Nürnberg V
- Augsburg V
- Regensburg V
- Ingolstadt V
- Würzburg IV
- Fürth IV
- Erlangen IV
Berlin 1 Gemeinde
1 einzeln gelistet.
| Stufe | heute | Balken | Entwurf 2027 |
|---|---|---|---|
| I | 0 | 0 | |
| II | 0 | 0 | |
| III | 0 | 0 | |
| IV | 1 | 1 | |
| V | 0 | 0 | |
| VI | 0 | 0 | |
| VII | 0 | 0 |
Die größten Orte, heute (→ Entwurf 2027, wo anders):
- Berlin IV
Brandenburg 413 Gemeinden
70 einzeln gelistet, 343 über ihren Kreis.
| Stufe | heute | Balken | Entwurf 2027 |
|---|---|---|---|
| I | 221 | 230 | |
| II | 123 | 142 | |
| III | 48 | 14 | |
| IV | 16 | 19 | |
| V | 4 | 6 | |
| VI | 1 | 2 | |
| VII | 0 | 0 |
Die größten Orte, heute (→ Entwurf 2027, wo anders):
- Potsdam IV
- Cottbus/Chóśebuz II
- Brandenburg an der Havel II
- Frankfurt (Oder) II
- Oranienburg III
- Falkensee IV
- Bernau bei Berlin III
- Eberswalde III
Bremen 2 Gemeinden
2 einzeln gelistet.
| Stufe | heute | Balken | Entwurf 2027 |
|---|---|---|---|
| I | 0 | 0 | |
| II | 1 | 1 | |
| III | 0 | 0 | |
| IV | 1 | 1 | |
| V | 0 | 0 | |
| VI | 0 | 0 | |
| VII | 0 | 0 |
Die größten Orte, heute (→ Entwurf 2027, wo anders):
- Bremen IV
- Bremerhaven II
Hamburg 1 Gemeinde
1 einzeln gelistet.
| Stufe | heute | Balken | Entwurf 2027 |
|---|---|---|---|
| I | 0 | 0 | |
| II | 0 | 0 | |
| III | 0 | 0 | |
| IV | 0 | 0 | |
| V | 0 | 1 | |
| VI | 1 | 0 | |
| VII | 0 | 0 |
Die größten Orte, heute (→ Entwurf 2027, wo anders):
- Hamburg VI → V
Hessen 421 Gemeinden
171 einzeln gelistet, 250 über ihren Kreis.
| Stufe | heute | Balken | Entwurf 2027 |
|---|---|---|---|
| I | 202 | 187 | |
| II | 88 | 66 | |
| III | 39 | 65 | |
| IV | 44 | 44 | |
| V | 23 | 29 | |
| VI | 20 | 27 | |
| VII | 5 | 3 |
Die größten Orte, heute (→ Entwurf 2027, wo anders):
- Frankfurt am Main VI
- Wiesbaden VI
- Kassel III
- Darmstadt VI
- Offenbach am Main VI
- Hanau V
- Gießen V → IV
- Marburg V → IV
Mecklenburg-Vorpommern 724 Gemeinden
20 einzeln gelistet, 703 über ihren Kreis, 1 auf Inseln.
| Stufe | heute | Balken | Entwurf 2027 |
|---|---|---|---|
| I | 418 | 420 | |
| II | 301 | 298 | |
| III | 4 | 5 | |
| IV | 0 | 0 | |
| V | 1 | 1 | |
| VI | 0 | 0 | |
| VII | 0 | 0 |
Die größten Orte, heute (→ Entwurf 2027, wo anders):
- Rostock III
- Schwerin II → III
- Neubrandenburg II
- Greifswald III
- Stralsund II → III
- Wismar III → II
- Güstrow II
- Waren (Müritz) II
Niedersachsen 941 Gemeinden
205 einzeln gelistet, 729 über ihren Kreis, 7 auf Inseln.
| Stufe | heute | Balken | Entwurf 2027 |
|---|---|---|---|
| I | 705 | 637 | |
| II | 146 | 132 | |
| III | 61 | 140 | |
| IV | 17 | 17 | |
| V | 10 | 12 | |
| VI | 2 | 3 | |
| VII | 0 | 0 |
Die größten Orte, heute (→ Entwurf 2027, wo anders):
- Hannover V
- Braunschweig IV
- Oldenburg (Oldb) IV
- Osnabrück IV
- Göttingen IV
- Wolfsburg IV
- Salzgitter II
- Hildesheim III
Nordrhein-Westfalen 396 Gemeinden
343 einzeln gelistet, 53 über ihren Kreis.
| Stufe | heute | Balken | Entwurf 2027 |
|---|---|---|---|
| I | 120 | 103 | |
| II | 158 | 177 | |
| III | 74 | 71 | |
| IV | 31 | 28 | |
| V | 10 | 14 | |
| VI | 3 | 3 | |
| VII | 0 | 0 |
Die größten Orte, heute (→ Entwurf 2027, wo anders):
- Köln VI
- Düsseldorf VI
- Dortmund III
- Essen III → IV
- Duisburg III
- Bochum III
- Wuppertal III
- Bielefeld III
Rheinland-Pfalz 2.300 Gemeinden
47 einzeln gelistet, 2.253 über ihren Kreis.
| Stufe | heute | Balken | Entwurf 2027 |
|---|---|---|---|
| I | 1.963 | 1.879 | |
| II | 234 | 281 | |
| III | 99 | 130 | |
| IV | 3 | 8 | |
| V | 0 | 1 | |
| VI | 1 | 1 | |
| VII | 0 | 0 |
Die größten Orte, heute (→ Entwurf 2027, wo anders):
- Mainz VI
- Ludwigshafen am Rhein IV
- Koblenz III
- Trier III
- Kaiserslautern II
- Worms III
- Neuwied II → III
- Bad Kreuznach III
Saarland 52 Gemeinden
36 einzeln gelistet, 16 über ihren Kreis.
| Stufe | heute | Balken | Entwurf 2027 |
|---|---|---|---|
| I | 36 | 31 | |
| II | 15 | 20 | |
| III | 1 | 1 | |
| IV | 0 | 0 | |
| V | 0 | 0 | |
| VI | 0 | 0 | |
| VII | 0 | 0 |
Die größten Orte, heute (→ Entwurf 2027, wo anders):
- Saarbrücken III
- Neunkirchen I → II
- Homburg II
- Völklingen II
- Saarlouis II
- St. Ingbert II
- Merzig II
- St. Wendel I
Sachsen 418 Gemeinden
68 einzeln gelistet, 350 über ihren Kreis.
| Stufe | heute | Balken | Entwurf 2027 |
|---|---|---|---|
| I | 394 | 397 | |
| II | 20 | 15 | |
| III | 4 | 6 | |
| IV | 0 | 0 | |
| V | 0 | 0 | |
| VI | 0 | 0 | |
| VII | 0 | 0 |
Die größten Orte, heute (→ Entwurf 2027, wo anders):
- Leipzig II
- Dresden III
- Chemnitz I
- Zwickau I
- Plauen I
- Görlitz I
- Freiberg II
- Pirna II
Sachsen-Anhalt 218 Gemeinden
54 einzeln gelistet, 164 über ihren Kreis.
| Stufe | heute | Balken | Entwurf 2027 |
|---|---|---|---|
| I | 28 | 204 | |
| II | 168 | 14 | |
| III | 22 | 0 | |
| IV | 0 | 0 | |
| V | 0 | 0 | |
| VI | 0 | 0 | |
| VII | 0 | 0 |
Die größten Orte, heute (→ Entwurf 2027, wo anders):
- Magdeburg III → II
- Halle (Saale) III → II
- Dessau-Roßlau III → II
- Wittenberg III → II
- Stendal II → I
- Weißenfels III → I
- Halberstadt II → I
- Bitterfeld-Wolfen III → II
Schleswig-Holstein 1.104 Gemeinden
56 einzeln gelistet, 1.028 über ihren Kreis, 20 auf Inseln.
| Stufe | heute | Balken | Entwurf 2027 |
|---|---|---|---|
| I | 346 | 114 | |
| II | 489 | 502 | |
| III | 126 | 344 | |
| IV | 104 | 53 | |
| V | 29 | 79 | |
| VI | 9 | 11 | |
| VII | 1 | 1 |
Die größten Orte, heute (→ Entwurf 2027, wo anders):
- Kiel V → IV
- Lübeck IV
- Flensburg III
- Norderstedt VI
- Neumünster III
- Elmshorn IV → V
- Pinneberg V → VI
- Wedel VI
Thüringen 601 Gemeinden
35 einzeln gelistet, 566 über ihren Kreis.
| Stufe | heute | Balken | Entwurf 2027 |
|---|---|---|---|
| I | 549 | 587 | |
| II | 49 | 11 | |
| III | 3 | 3 | |
| IV | 0 | 0 | |
| V | 0 | 0 | |
| VI | 0 | 0 | |
| VII | 0 | 0 |
Die größten Orte, heute (→ Entwurf 2027, wo anders):
- Erfurt III
- Jena III
- Gera I
- Weimar III
- Gotha II
- Eisenach II
- Nordhausen II → I
- Ilmenau II → I
Quelle: Mietenstufen: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Abs. 3; Inseln: § 12 Abs. 4a WoGG; Entwurf: Bundestag-Drucksache 21/8284, Gesetzentwurf der Bundesregierung, noch kein Gesetz – Stand: 7. November 2026; abgerufen am 7. November 2026. Ortsliste: © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, Gemeindeverzeichnis, Gebietsstand 30.09.2026.
Die Zahlen sind unsere Auszählung der Ortsliste, Gemeinde für Gemeinde, nicht eine Statistik der Behörden. Ein Kreis mit vielen Dörfern zählt darin so oft, wie er Gemeinden hat. Wer wissen will, wo besonders viele Menschen in welcher Stufe wohnen, muss die Einwohner dazurechnen; das tut die Übersicht nicht.
Was ändert der Gesetzentwurf für 2027 an den Mietenstufen?
Der Gesetzentwurf würde ab dem 1. Januar 2027 eine neue Liste einführen. Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/8284), noch kein Gesetz – Stand: 7. November 2026. Grundlage wären die Mieten aus der Wohngeldstatistik vom 31. Dezember 2023 und 2024; die heutige Liste beruht auf den Jahren 2019 und 2020. Die Karte zeigt, wo die Stufe nach dem Entwurf steigen und wo sie sinken würde. Mit dem Schalter sehen Sie auch die heutige Karte und die des Entwurfs.
Wo die Mietenstufe 2027 steigen oder sinken würde
- −2
- −1
- gleich
- +1
- +2
Stufen mehr oder weniger als heute, nach dem Gesetzentwurf Drucksache 21/8284 (kein Gesetz).
Quelle: Mietenstufen: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Abs. 3; 28 Inselgemeinden: WoGG § 12 Abs. 4a, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 7. November 2026. Grenzen: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen; vereinfacht und nach Mietenstufe eingefärbt. Entwurf 2027: Bundestag-Drucksache 21/8284, dserver.bundestag.de, abgerufen am 7. November 2026.
In den oberen Stufen gäbe es mehr Einträge als heute. Nach der Tabelle in der Drucksache stünden in den Stufen V, VI und VII künftig 164, 88 und 46 Einträge statt heute 113, 68 und 38; in den Stufen I und II wären es weniger. Für manche Orte würde die Stufe aber auch sinken. Für Ihren Ort steht die Stufe nach dem Entwurf im Ergebnis des Suchfelds, mit dem Hinweis, ob sie höher, niedriger oder gleich wäre.
Eine höhere Stufe im Entwurf bedeutet nicht von selbst mehr Wohngeld. Derselbe Entwurf würde den dauerhaften Teil des Heizkostenbetrags halbieren und in der Formel den Wert c erhöhen, sodass Einkommen stärker zählt. Ob ein Haushalt am Ende mehr oder weniger bekäme, hängt deshalb von Miete und Einkommen ab. Das erste Rechenbeispiel des Bundesbauministeriums, eine Rentnerin in Stufe I, ergäbe nach unserer Rechnung mit allen Werten des Entwurfs 49 € statt 110 €. Die Einkommensgrenze nach dem Entwurf steht für eine Person ebenfalls im Ergebnis des Suchfelds. Der Entwurf ist nicht beschlossen: Der Bundesrat hat am 25. September 2026 Änderungen verlangt, und Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Mehr im Ratgeber Wohngeld 2027.
Zählt die Postleitzahl oder der Ortsname?
Es zählt die Gemeinde, in der die Wohnung liegt. Suchen Sie deshalb am besten nach dem Namen der Gemeinde. Eine Postleitzahl hilft nur, wenn es die des Rathauses ist: Das Gemeindeverzeichnis nennt zu jeder Gemeinde nur eine Postleitzahl, die ihres Verwaltungssitzes, obwohl eine Gemeinde mehrere haben kann. Ein Stadtteil oder Ortsteil hat keine eigene Mietenstufe; für ihn gilt die Stufe der Gemeinde, zu der er gehört. Wer in einem Ortsteil wohnt, sucht also nach dem Namen der Gemeinde, wie er im Mietvertrag oder in der Meldebescheinigung steht.
Was, wenn es meinen Ort mehrmals gibt?
Viele Namen gibt es in Deutschland mehrmals, etwa Neustadt, Weiler oder Schönberg. Das Suchfeld zeigt deshalb bei jedem Treffer den Kreis und das Land, und die größten Orte stehen oben. Wählen Sie den Ort, in dessen Kreis Ihre Wohnung liegt. Bei manchen Namen gibt es außerdem eine Stadt und einen Kreis, die gleich heißen, etwa München. Die Stadt München steht selbst in der Liste; für die Gemeinden im Landkreis München gilt die Stufe des Kreises oder ihre eigene, wenn sie groß genug sind. Eine Gemeinde im Landkreis ist also nicht die Stadt, und das Suchfeld führt sie getrennt.
Was tun, wenn ich meinen Ort nicht finde?
Meist hilft eine andere Schreibweise. Das Suchfeld findet Namen mit und ohne Umlaute, also „Muenchen“, „Munchen“ und „München“, und es kennt „St.“ als „Sankt“ sowie ß als „ss“. Bayerische Kurzformen wie „i.d.OPf.“ oder „b.“ schreibt es aus. Es reicht, den Anfang eines Namens oder eines späteren Wortes einzugeben: „tölz“ findet Bad Tölz. Haben sich Gemeinden zusammengeschlossen, gilt der Name der neuen Gemeinde; die Ortsliste hat den Stand vom 30. September 2026. Bei Orten mit sorbischem Zweitnamen, etwa Cottbus/Chóśebuz, genügt der deutsche Name. Findet das Feld trotzdem nichts, prüfen Sie den Namen der Gemeinde in Ihrem Mietvertrag oder fragen Ihre Wohngeldstelle.
Gilt die Wohngeld-Stufe auch beim Bürgergeld?
Nein. Die Mietenstufen gehören zum Wohngeld. Beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten der Wohnung, „soweit diese angemessen sind“ (§ 22 Abs. 1 SGB II, abgerufen am 7. November 2026). Was dort als angemessen gilt, folgt eigenen Regeln und nicht der Wohngeldliste. Indirekt zählt die Mietenstufe aber beim Kinderzuschlag mit, weil die Familienkasse dort ein mögliches Wohngeld einrechnet. Mehr dazu im Kinderzuschlag-Rechner und im Bürgergeld-Rechner.
Gilt die Stufe auch für Eigentümer und im Heim?
Ja. Die Höchstbeträge gelten für die Miete und ebenso für die Belastung von Eigentümerinnen und Eigentümern, die Lastenzuschuss bekommen (§ 12 Abs. 1 WoGG). Wer in einem Heim lebt, für den rechnet das Gesetz ohnehin mit dem Höchstbetrag plus Klimakomponente als Miete (§ 9 Abs. 3 WoGG). Dort entscheidet die Mietenstufe des Heimortes also direkt über die Miete, die zählt.
Wie wird aus der Stufe ein Wohngeld-Betrag?
Aus der Mietenstufe folgt der Höchstbetrag. Die Wohngeldstelle nimmt Ihre Bruttokaltmiete, höchstens aber diesen Höchstbetrag plus Klimakomponente, und zählt den festen Betrag für die Heizkosten dazu. Das ist M in der Wohngeld-Formel. Zusammen mit dem Einkommen Y und den Werten für Ihre Haushaltsgröße ergibt sich daraus das Wohngeld. Den ganzen Weg rechnet der Wohngeld-Rechner für Ihren Haushalt, mit Ihrer Stufe schon eingesetzt, wenn Sie dort den Ort eingeben.
Die Mietenstufe nimmt Ihnen niemand ab, und sie lässt sich nicht beantragen. Sie gilt für alle in der Gemeinde gleich. Bestimmen können Sie nur die Angaben, die zu Ihnen gehören: die Miete, das Einkommen und wer im Haushalt lebt. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Wohngeldstelle; wir nehmen keine Anträge an. Mit eingeschaltetem JavaScript sucht das Feld oben in Ihrem Browser, in einer Ortsliste, die es beim ersten Tippen einmal lädt.
Quellen
- Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Abs. 3: Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023, abgerufen am 7. November 2026.
- Wohngeldgesetz, § 12 (Höchstbeträge, Mietenstufen, Inseln) und Anlage 1, abgerufen am 7. November 2026.
- Statistisches Bundesamt: Gemeindeverzeichnis, Gemeinden nach Fläche, Bevölkerung und Postleitzahl, Gebietsstand 30.09.2026, abgerufen am 7. November 2026. Ortsliste: © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026.